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PsychologInnen lancieren die Petition "Hürden abbauen - Behandlung psychischer Krankheiten sicherstellen"!

Die Petition fordert, dass die bestehenden Zugangshürden bei der Behandlung von psychisch erkrankten Menschen beseitigt werden.

 

Vom Schweizerischen Berufsverband für Angewandte Psychologie SBAP

 

 

Hilfe-Suchende müssen in vielen Regionen monatelang auf einen Therapieplatz warten. Dies, weil aktuell nur PsychiaterInnen berechtigt sind, über die Grundversicherung abzurechnen. Meistens können Hilfe-Suchende eine Therapie nicht selber bezahlen und sind auf die Kostenübernahme der Krankenkasse angewiesen. Andererseits, sind zu wenig Psychiater tätig. Eine Situation, welche sich durch die vielen anstehenden Pensionierungen zuspitzen wird. Dabei ist bekannt: Nicht rechtzeitig behandelte psychische Krankheiten haben fatale Folgen und verursachen der Schweizer Wirtschaft und den Sozialversicherungen jährlich Kosten in Milliardenhöhe.

 

Das aktuelle System

Die Grundversicherung bezahlt heute die Psychotherapie durch spezialisierte PsychologInnen (PsychotherapeutInnen) nur, wenn die Therapie unter Aufsicht und in Verantwortung von Psychiater in deren Räumlichkeiten durchgeführt wird. Dies obwohl eidgenössisch anerkannte PsychotherapeutInnen vom Psychologieberufegesetz her ermächtigt sind die Psychotherapie in eigener fachlicher Verantwortung auszuüben. Dies sollte in der Praxis endlich anerkannt werden.

 

Auswirkungen auf die Bevölkerung

Unser Gesundheitssystem weist hohe Zugangshürden für psychisch erkrankte Personen auf, in bestimmten Bereichen, wie bei Kinder und Jugendliche, existiert eine massive Fehl- und Unterversorgung. Das heutige System schafft grosse Hürden im Zugang zur Versorgung für psychisch Kranke. Dies führt zu langen Wartefristen. Das ist für den Krankheitsverlauf fatal.

 

Die Forderung: Zugangshürden abbauen!

Der Schweizer Berufsverband für Angewandte Psychologie (SBAP) ist überzeugt, dass durch ein Systemwechsel diese Missstände behoben werden können. Gemäss dem geforderten Anordnungsmodell müssen ÄrztInnen eine Psychotherapie anordnen. PsychotherapeutInnen erbringen die Leistung in der Folge selbständig und in eigener Verantwortung und rechnen die Leistungen mit der Grundversicherung direkt ab. Der rechtzeitige Zugang zur Versorgung ist hiermit sichergestellt.

 

Das Anordnungsmodell begegnet somit ebenfalls den drohenden Folgenkosten einer verschleppten, nicht rechtzeitig erfolgten psychotherapeutischen Behandlung wie Arbeitsunfähigkeit, Sozialkosten, Produktivitätseinbussen, usw.

 

Die Petition

Genau das wird in der Petition gefordert: Hürden abbauen – Behandlung psychischer Krankheiten sicherstellen!

 

Bis Ende Februar 2019 sammeln wir Unterschriften. Mitmachen und unterschreiben!

 

Link zur Petition: www.sbap.ch/petition

 

 

Die Petition wurde von folgenden Verbände und Organisationen lanciert bzw. unterstützt: Föderation des Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP), Schweizer Berufsverband für Angewandte Psychologie (SBAP), Pro Mente Sana, Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP), SPO Patientenschutz, Dachverband Schweizerischer Patientenstellen, Haus- und Kinderärzte Schweiz.