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NCD-relevante Geschäfte in der Herbstsession 2018

In der kommenden Herbstsession sind aus NCD-Perspektive vor allem Vorstösse zur Cannabisabgabe sowie zum Thema Tabak von Interesse. Beim Thema Tabak wird einerseits die Interpellation Eder zu E-Zigaretten behandelt und andererseits die Motion Gugger, die ein Verbot von Tabakwerbung, welche sich an Kinder und Jugendliche richten, fordert.

 

 

Von Corina Wirth, Geschäftsführerin Public Health Schweiz

 

 

Tabak

 

Die Interpellation Eder „Dringliche Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor E-Zigaretten“ wird am 18. September 2018 im Ständerat behandelt. Die Interpellation verlangt Antworten dazu, wie der Bundesrat gedenkt, Kinder und Jugendliche vor E-Zigaretten zu schützen. Im Rahmen der Antwort betont der Bundesrat die beabsichtigte Regulierung der Thematik im Rahmen des neuen Tabakproduktegesetzes.

 

Die Motion Gugger „Kinder und Jugendliche vor der Tabwerbung in den klassischen und digitalen Medien schützen“ wird am 19. September 2018 im Nationalrat behandelt. Sie beauftragt den Bundesrat, die Gesetzgebung so anzupassen, dass Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten in Print- und Online-Produkten, die Minderjährigen leicht zugänglich sind, verboten wird. Die Motion fordert damit eine konsequente Umsetzung des Auftrags der eidgenössischen Räte an den Bundesrat, Kinder und Jugendliche besser vor Tabakwerbung zu schützen. Die Motion Gugger wird mehrheitlich im neuen Entwurf zum TabPG aufgenommen, sie wird vom Bundesrat zur Annahme empfohlen.

 

Cannabis

 

Im Bereich Cannabis werden am 19. September vier gleichlautende Motionen „Experimentierartikel als Grundlage für Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe“ (Sauter, Barrile, Rytz, Bertschy) behandelt. Ziel ist die Möglichkeit der Abgabe von Cannabis im Rahmen von Studien, wie dies verschiedene Städte versuchen möchten. Der Bundesrat beantragt Annahme der Motionen. Im Parlament werden die Motionen umstritten sein.

 

Die Annahme der Motion „Ärztliche Abgabe von Cannabis als Medikament an chronisch Kranke. Tiefere Gesundheitskosten und weniger Bürokratie“ der SGK-N, welche auch vom Bundesrat unterstützt wird, ist wahrscheinlich. Sie wird ebenfalls am 19. September im Nationalrat behandelt. Die Motion verlangt eine Anpassung der Grundlagen dahingehend, dass Medizinalcannabis an chronisch Kranke durch ärztliche Verordnung abgegeben werden kann.